Baurechtsauflösung – Heimfall
Baurechte werden grundsätzlich für einen längeren Zeitraum abgeschlossen. Ist die vereinbarte Dauer eines Baurechts jedoch abgelaufen, geht das Baurecht unter und die Bauten fallen gemäss Gesetz der Grundeigentümerschaft zu. Dieser Vorgang wird als «Heimfall» bezeichnet und kann zum juristischen Stolperstein werden.
S_Zalar16. Juni 2026


















